Bildung von Flurstücken oder Zuflurstücken aus Anlass des erfolgten Neu- oder Ausbaus oder der erfolgten Verlegung, Verbreiterung oder Verschmälerung von Straßen, Wegen, Bahnen, Gewässer oder Dämmen (langgestreckte Anlagen) mit einer Achslänge von mehr als 100 m.