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LAGEPLAN ZUM BAUANTRAG

Der Lageplan gilt als wichtigste Grundlage zur Erlangung der Genehmigung eines Bauantrags. Er besteht aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil.

Der zeichnerische Teil wird auf Basis eines  Auszugs des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) im aktuellen Stand erstellt.

Folgende Faktoren hat der ÖbVI nach der Landesbauordnung hierbei umzusetzen und zu berücksichtigen:

- die katastermäßigen Grenzen und Bezeichnungen des Grundstücks und der Nachbargrundstücke und der Verkehrsflächen

Lageplan2.png

- die vorhandenen und die im Bebauungsplan vorhandenen Verkehrsflächen

- die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Abgrenzung der überbaubaren Flächen

- die bestehenden baulichen Anlagen des Grundstücks und der Nachbargrundstücke

- vorhandene Kulturdenkmale und Naturdenkmale

- die geplante Anlage inklusive der Außenmaße, der Höhenlage, der Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu anderen geplanten oder vorhandenen Gebäuden, der erforderlichen Abstandsflächen, der Zu- und Abfahrten und der Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge

- die Abstände der geplanten Anlagen von benachbarten öffentlichen Grünflächen, Wasserflächen etc. von denen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften Mindestabstände einzuhalten sind

- die Kinderspielplätze

- die Lage und Anzahl vorhandener und geplanter Kraftfahrzeug-Stellplätze

- die Abgrenzung von Flächen, auf denen Baulasten oder sonstige öffentlich-rechtliche Lasten oder Beschränkungen für das Grundstück ruhen

- ...

Im schriftlichen Teil des Lageplans sind anzugeben:

- die Bezeichnung des Grundstücks nach Liegenschaftskataster und Grundbuchblatt unter Angabe des Eigentümers und des Flächeninhalts

- die katastermäßige Bezeichnung der Nachbargrundstücke

- der wesentliche Inhalt von Baulasten und sonstigen öffentlichen Lasten und Beschränkungen

- die Festsetzungen des Bebauungsplans, soweit sie das Grundstück betreffen und im zeichnerischen Teil nicht enthalten sind, insbesondere Bauweise, Art und Maß der baulichen Nutzung

- die vorhandene und geplante Art der baulichen Nutzung des Grundstücks

- eine Berechnung des Flächenanspruchs des Grundstücks nach Grundflächen- Geschossflächen- oder Baumassenzahl für vorhandene und geplante Anlagen

Die Abstandsflächen werden in einem separaten Abstandsflächenplan dargestellt. Sind Baulasten oder sonstige Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück vorhanden, werden diese ebenso in einem Plan dargestellt.

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