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GRENZFESTSTELLUNG

Grenzfeststellungen sind Vermessungen für die Übertragung der Festlegung der Flurstücksgrenzen im Liegenschafts-kataster in die Örtlichkeit

- zur Abmarkung von Grenzpunkten oder

- zur Überprüfung der Abmarkung auf Übereinstimmung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster.

Grenzfeststellungen sind somit durchzuführen, wenn ein Grenzpunkt in der Örtlichkeit abgemarkt werden soll, um Nachbarn den korrekten Grenzverlauf zu zeigen oder, wenn ein bestehender abgemarkter Grenzpunkt auf seine richtige Lage überprüft werden muss.

Die für Sie entstehenden Kosten werden nach der Gebührenordnung BW berechnet und sind abhängig vom Bodenrichtwert des Grundstücks, der Anzahl der Grenzpunkte sowie der Anzahl der Abmarkungen.

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