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FLURSTÜCKSZERLEGUNG UND
FLURSTÜCKSVERSCHMELZUNG

Flurstückszerlegung

Bei einer Flurstückszerlegung wird ein Flurstück durch eine neue Flurstücksgrenze in mehrere Flurstücke aufgeteilt.

 

Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters mit den neuen Festlegungen der Flurstücksgrenzen wird ein Fortführungsriss bestehend aus Graphik-, Text- und Zahlennachweis vom ÖbVI erstellt. Ebenso müssen ein Fortführungsnachweis und sonstige Vermessungsschriften angelegt werden. Nach erfolgter Fortführung durch die untere Vermessungsbehörde erhalten SIe als Grundstückseigentümer eine Forführungsmitteilung.

Die entsteheneden Kosten werden auf Grundlage der Gebührenordnung BW berechnet und sind abhängig vom Bodenrichtwert Ihres Grundstücks, von der Anzahl der zu teilenden Flurstücke und der Anzahl der Grenzpunkte. Ob die neuen Grenzpunkte in der Örtlichkeit abgemarkt werden sollen, können SIe frei entscheiden.

Flurstücksverschmelzung

Bei einer Flurstückszerlegung werden mehrere Flurstücke durch Streichen von Flurstücksgrenzen zu einem Flurstück zusammengefasst.

Die Verschmelzung von Flurstücken ist gebührenfrei.

Flurstückszerlegung
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