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EFH- UND LAGEBESTÄTIGUNG

Nach erfolgter Bauausführung, hat der Bauherr gemäß einer Forderung des Baurechtsamts durch einen Sachverständigen nachzuweisen, dass die Baumaßnahme entsprechend des eingereichten und genehmigten Lageplans durchgeführt wurde.

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Hierzu prüft der ÖbVI mittels örtlicher Aufmessung die Erdgeschossfußbodenhöhe, die Länge der Hausgrundseiten sowie die Einhaltung der Grenzabstände nach und bestätigt, bei Korrektheit, die vorschriftenkonforme Einhaltung der Festlegungen.

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