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EFH- UND LAGEBESTÄTIGUNG
Nach erfolgter Bauausführung, hat der Bauherr gemäß einer Forderung des Baurechtsamts durch einen Sachverständigen nachzuweisen, dass die Baumaßnahme entsprechend des eingereichten und genehmigten Lageplans durchgeführt wurde.
Hierzu prüft der ÖbVI mittels örtlicher Aufmessung die Erdgeschossfußbodenhöhe, die Länge der Hausgrundseiten sowie die Einhaltung der Grenzabstände nach und bestätigt, bei Korrektheit, die vorschriftenkonforme Einhaltung der Festlegungen.
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